Projektrahmen und -vorgaben
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bietet auch für das Jahr 2026 interkommunalen Kooperationen im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung eine Förderung mit einem Regionalbudget an.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern hat der ILE Donau-Isar ein Regionalbudget in Höhe von 75.000 Euro bewilligt. Die ILE Donau-Isar wird dabei einen Eigenanteil von 7.500 Euro tragen.
Ziel der ILE Donau-Isar ist es, in diesem Rahmen Projekte zu fördern, die der Entwicklung der Region als attraktivem Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum dienen. Projekte können von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, privaten, ehrenamtlichen Initiativen bis hin zu Unternehmen bei der ILE Donau-Isar beantragt werden. Es sollen insbesondere auch Anschaffungen, Ausrüstung, Infrastrukturen, Veranstaltungen, Konzepte oder Materialien gefördert werden, die sonst keine oder geringe Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten haben. Das Förderprojekt muss in einer der Mitgliedsgemeinden der ILE Donau-Isar liegen.
Finanzieller Förderrahmen
Im Rahmen des Regionalbudgets können Kleinprojekte gefördert werden, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 Euro brutto pro Projekt nicht übersteigen. Soweit beim Projektträger die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den förderfähigen Kosten, hier gelten 20.000 Euro netto Gesamtkosten. Die maximal mögliche Förderung durch die ILE ist auf 80% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 10.000 Euro Förderhöchstbetrag begrenzt. Ein Anspruch auf diese Beträge besteht nicht. Der Projektträger hat also einen Eigenanteil von mindestens 20% selbst zu tragen. Der Eigenanteil kann durch Drittmittel gedeckt werden (Sponsoring, Zuschüsse, Zuwendungen o.Ä.). Die Summe aus der Förderzusage im Regionalbudget und der Drittmittel darf die Gesamtkosten des Projektes nicht übersteigen. Projekte mit einem Förderbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.