Regionalbudget 2023
Einreichfrist für Förderanträge: 24. November 2022
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet auch für das Jahr 2023 interkommunalen Kooperationen im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung eine Förderung aus dem Topf des Regionalbudgets an.
Ziel der ILE Donau-Isar ist es, in diesem Rahmen Projekte zu fördern, die der Entwicklung der Region als attraktivem Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum dienen. Projekte können von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, privaten, ehrenamtlichen Initiativen bis hin zu Unternehmen bei der ILE Donau-Isar beantragt werden. Es sollen insbesondere auch Anschaffungen, Ausrüstung, Infrastrukturen, Veranstaltungen, Konzepte oder Materialien gefördert werden, die sonst keine oder geringe Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten haben.
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage (Stand 29.08.2022) stehen in der ILE Donau-Isar auch für das Jahr 2023 maximal 100.000 EUR (90% Fördergelder, 10% Eigenanteil der ILE) für Projekte im Regionalbudget bereit. Im Rahmen des Regionalbudgets können Kleinprojekte mit Nettokosten zwischen 500 Euro und 20.000 Euro pro Projekt gefördert werden. Allerdings ist der maximale Zuschuss auf 80% der Netto-Projektkosten (= mind. 20% Eigenanteil des Projektträgers sowie die gesamte USt.) bzw. 10.000 Euro Zuschusshöchstbetrag begrenzt.
Projektträger müssen ihr Projekt müssen mit diesem Formular bei der ILE beantragt werden. Die Bewertung und Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium anhand der veröffentlichten Kriterien. Zentrale Bewertungsgrundlage ist das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) der ILE Donau-Isar und hier der Beitrag des Projektes zur Erreichung der dort genannten Strategieziele. Weitere Bewertungsebenen sind der Projektbeitrag zur Daseinsvorsorge, zum Ressourcenschutz und zur Wahrnehmung der Region bzw. der regionalen Bewusstseinsbildung.
Die Projektträger werden voraussichtlich Mitte Dezember 2022 über die Auswahlentscheidung benachrichtigt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein. Mit der Umsetzung eines bewilligten Projekt darf nicht vor dem 01.01.2023 begonnen werden (Näheres zum Thema Projektbeginn s. unbedingt im ausführlichen Förderaufruf via Link unten). Das Projekt muss bis spätestens 01.10.2023 abgeschlossen, abgerechnet und mit dem Durchführungsnachweis bei der ILE eingereicht sein.
Hier finden Sie den verbindlichen ausführlichen Förderaufruf der ILE.
Hier finden Sie ausführliche Informationen und die Förderdetails zum Regionalbudget.
Hier finden Sie den verpflichtend zu verwendenden Förderantrag für Ihre Projektidee.
Für Fragen und ggf. nötige Erstberatung steht Ihnen die Umsetzungsbegleitung der ILE zur Verfügung:
umsetzungsbegleitung@ile-donau-isar.de
Wolfgang Fruhmann (Dr. Fruhmann & Partner)
unter 09492 902575 oder
Vertretung: Gunter Schramm (PLANWERK)
unter 0911 65082828
Selbstverständlich stehen Ihnen auch der/die für Ihr Projekt örtlich zuständige Bürgermeister/in bzw. Geschäftsleiter/in der Gemeinde zur Verfügung.
Projektanfragen senden Sie bitte unter Nutzung des Förderantrags bis spätestens 24. November 2022 per Mail an umsetzungsbegleitung@ile-donau-isar.de
bzw. reichen das Original per Post bei der Gemeinde Stephansposching als verantwortlicher Stelle ein.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Jutta Staudinger
1. Vorsitzende der ILE Donau-Isar
1. Bürgermeisterin Gemeinde Stephansposching