Regionalbudget 2022
Frist für Förderanträge: 21. Februar 2022
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet in den Jahren 2020 bis 2023 interkommunalen Kooperationen im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung eine Förderung aus dem Topf des Regionalbudgets an.
Ziel der ILE Donau-Isar ist es, in diesem Rahmen Projekte zu fördern, die der Entwicklung der Region als attraktivem Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum dienen. Projekte können von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, privaten, ehrenamtlichen Initiativen bis hin zu Unternehmen bei der ILE Donau-Isar beantragt werden. Es sollen insbesondere auch Anschaffungen, Ausrüstung, Infrastrukturen, Veranstaltungen, Konzepte oder Materialien gefördert werden, die sonst keine oder geringe Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten haben.
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage (Stand 24.11.2021) stehen in der ILE Donau-Isar auch für das Jahr 2022 maximal 100.000 EUR aus dem Fördertopf bereit (90% Fördergelder, 10% Eigenanteil der ILE). Im Rahmen des Regionalbudgets können Kleinprojekte mit Nettokosten zwischen 500 Euro und 20.000 Euro pro Projekt gefördert werden. Allerdings ist der maximale Zuschuss auf 80% der Netto-Projektkosten (= mind. 20% Eigenanteil des Projektträgers sowie die gesamte USt.) bzw. 10.000 Euro Zuschuss-Höchstbetrag begrenzt.
Ein im Jahr 2022 begonnenes Projekt muss bis 01.10.2022 abgeschlossen, abgerechnet und mit dem Durchführungsnachweis eingereicht sein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein (Näheres dazu finden Sie im ausführlichen Förderaufruf).
Die Projekte müssen mit einem Formblatt bei der ILE beantragt werden. Die Bewertung erfolgt durch ein Entscheidungsgremium anhand der veröffentlichten Kriterien. Zentrale Bewertungsgrundlage ist das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) der ILE Donau-Isar und hier der Beitrag des Projektes zur Erreichung der dort genannten Strategieziele. Weitere Bewertungsebenen sind der Projektbeitrag zur Daseinsvorsorge, zum Ressourcenschutz und zur Wahrnehmung der Region bzw. der regionalen Bewusstseinsbildung.
Hier finden Sie den verbindlichen ausführlichen Förderaufruf der ILE.
Hier finden Sie ausführliche Informationen und die Förderdetails zum Regionalbudget.
Hier finden Sie den verpflichtend zu verwendenden Förderantrag für Ihre Projektidee.
Für Fragen und ggf. nötige Erstberatung steht Ihnen die Umsetzungsbegleitung der ILE zur Verfügung: umsetzungsbegleitung@ile-donau-isar.de
Wolfgang Fruhmann (Dr. Fruhmann & Partner) unter Telefon 09492 902575 oder
Vertretung: Gunter Schramm (PLANWERK) unter Telefon 0911 65082828
Selbstverständlich stehen Ihnen auch der/die für Ihr Projekt örtlich zuständige Bürgermeister/in bzw. Geschäftsleiter/in der Gemeinde zur Verfügung.
Projektanfragen senden Sie bitte unter Nutzung des Antragsformulars bis spätestens 21. Februar 2022 per Mail an umsetzungsbegleitung@ile-donau-isar.de
bzw. reichen das Original bei der Gemeinde Stephansposching als verantwortlicher Stelle ein.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Jutta Staudinger
1. Vorsitzende der ILE Donau-Isar
1. Bürgermeisterin Gemeinde Stephansposching